Der Maibaum gehört zum bayerischen Ortsbild. Sachverständige prüfen, ob er standfest ist – die sogenannte Maibaumprüfung.
Wie für alle anderen gefahrträchtigen Einrichtungen gilt auch für Maibäume eine Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers oder der Verantwortlichen. Der Sicherungspflichtige muss demnach alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Gefährdung oder Schädigung Dritter möglichst auszuschließen. Neben Sicherungsmaßnahmen beim Transport und beim Aufstellen des Maibaums ist insbesondere auch eine Kontrolle der Standsicherheit erforderlich.
Die Kontroll- und Prüfungsanforderungen sind weder durch Gesetz noch durch die Versicherung vorgeschrieben, sondern ergeben sich aus Gerichtsurteilen, die zu Schadenfällen durch umstürzende Maibäume ergangen sind (Landgericht Traunstein, Amtsgerichte Nördlingen und Miesbach).
Diesen Gerichtsurteilen folgend, sind folgende Prüfintervalle einzuhalten:
Nach 1 Jahr Standzeit:
Kontrolle durch einen Holz-Fachkundigen (Schreiner, Zimmerer o.Ä.)
Nach 2 Jahren Standzeit:
Kontrolle durch einen IHK-bestellten Holz-Sachverständigen (Gutachter) oder entsprechend aus- oder weitergebildeten Holz-Sachkundigen (das sind Holz-Fachkundige, die durch Fortbildung – zum Beispiel durch das Maibaum-Seminar bei der Versicherungskammer Bayern – besonders geschult sind).
Nach 3 Jahren Standzeit:
Kontrolle ausschließlich durch einen IHK-bestellten Holz-Sachverständigen (Gutachter). Alternativ ist der Maibaum nach 3 Jahren grundsätzlich abzubauen. Für eine eventuell weitergehende Standzeit (nach Feststellung der Unbedenklichkeit) ist mindestens eine jährliche Kontrolle durch einen IHK-bestellten Holz-Sachverständigen (Gutachter) nötig.
Die maximale Standzeit beträgt in jedem Fall fünf Jahre.
Beachten Sie zusätzlich:
Die Kontrollen müssen über die gesamte Länge des Maibaumes unter Einsatz einer Leiter oder eines Hubsteigers
durchgeführt werden. Zu Beweiszwecken sollten schriftliche Dokumentationen (Datum, Name des Prüfers, Art der Prüfung, etwaige Feststellungen) angelegt werden. Empfehlenswert sind zusätzliche Zwischenprüfungen nach Unwettern oder Sturmereignissen.
Kosten:
Ich bin durch die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern in die Liste der Maibaumsachverständigen eingetragen. Die Kosten für eine Maibaumprüfung betragen pauschal 400 € zzgl. An- und Abfahrt sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gerne erstelle ich Ihnen ein konkretes Angebot. Senden Sie uns dazu bitte eine Email oder rufen uns an.
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