Das Sachgebiet Holzschutz umfasst
- alle vorbeugenden und bekämpfenden Maßnahmen, um Holz, Holzwerkstoffe und Holzerzeugnisse vor Qualitätsverlust, Eigenschaftsminderung oder Zerstörung durch fehlerhafte Konstruktion, biotische Einflüsse (Pilze, Insekten und andere Schädlinge), chemische Einwirkungen, hohe Temperaturen oder Feuer zu schützen,
- die Ermittlung der Ursachen und Bedingungen, die einen Qualitätsverlust, eine Eigenschaftsminderung oder Zerstörung auslösen, fördern oder begünstigen,
- die Handhabung der dafür in gesetzlichen Bestimmungen und allgemein anerkannten Regelwerken und Standards enthaltenen Verfahren und Verhaltensweisen einschließlich der dem Stand der Technik entsprechenden Erkenntnisse.